Die Arge hat mir einen Bescheid geschickt, dass sie gern Geld von mir zurück hätten. Die Forderung kann ich durchaus nachvollziehen, aber möchte gern prüfen lassen, ob sie das Geld wirklich zurückfordern können.
Zu diesem Zwecke machte ich einen Termin bei einem Rechtsanwalt aus, und begab mich heute morgen zum Amtsgericht um mir einen Beratungsschein zu holen.
Beim ersten Eintreffen hatte ich Stevens Unterlagen vergessen. Also noch mal zurück, Unterlagen holen und wieder hin. Gab der Dame meinen Zettelwulst, sie malte ihr Zeichen und ich durfte zur Rechtspflegerin. Diese mochte mir allerdings den Schein nicht geben und kopierte mir stattdessen einen Zeitungsartikel mit der Nummer des Callcenters bzgl. einer neu eingerichteten hauseigenen Rechtsabteilung.
Das liest sich jetzt mal so schnell dahingeschrieben, hat aber den ganzen Vormittag verplempert, dafür, dass man unverrichteter Dinge und angenervt abziehen darf. Ein Mitarbeiter wird sich jetzt vermutlich am Montag bei mir zwecks Terminabsprache melden…
Es nervt mich auch deshalb, weil: ich soll mit Mitarbeitern der Arge über mein Problem mit der Arge reden. Wo bleibt da die Objektivität? Wenn irgendwas auszulegen ist, dann werden die das doch wohl in Richtung ihres Dienstherren tun…
Drei positive Anmerkungen über den Vormittag gibts aber:
– Die Mitarbeiter des Amtsgerichtes sind durchaus nett. Eine zufällig des Weges kommende Mitarbeiterin hat sich für mich im Haus umgehört zu welcher Stelle ich nun genau hinmuss. Ich irrte nämlich ein wenig umher. Fand ich sehr nett, da sie das unaufgefordert tat.
– Auf meinem Handy kann man Abspiellisten erstellen, so dass einem je nach Lust und Laune bestimmte Lieder abgespielt werden (Nur die Kopfhörer fallen mir immer aus den Ohren)
– Es gibt sie noch. Die riesig großen Wolfshunde. Einen hab ich heute gesehen. Schulter bis zu meiner Hüfte, grau und zottig. Ich bin verliebt :love:
Hallo Eve,
such Dir mal einen Rechtsanwalt für Sozialrecht und geh hin, manche Anwälte machen das auch umgekehrt, dass sie das selber regeln mit dem Beratungshilfeschein und Du nur die 10,- ihm gibst, oder warst Du schon da gewesen?
sg
oder schreib mal hier rein, die können Dir auch oft sagen, was rechtens ist und helfen weiter: http://www.elo-forum.org/
Das Wichtigste ist, dass Du fristgerecht einen Widerspruch schreibst. (Nach deren Antwort kriegst Du dann erst einen Beratungshilfeschein, eine Abwimmeltaktik.) Und der Sinn des Termins der Arge ist, Dir dieses am Montag auszureden. Zu 60% wird den Widersprüchen vom Gericht stattgegeben. Ich habe heute Vormittag gerade eine Dienstanweisung von der Arge gelesen, wo gerade Dieses beschrieben wird, steht im Elo-Forum.
ne ich schreib da nicht rein 😐
Widerspruch werde ich dagegen einlegen und werd mir das auch nicht ausreden lassen. Ich muss allerdings mal dort gewesen sein, damit ich den Schein noch kriege. Das hat sie mir so gesagt
Das Elo-Forum mag ich doch nicht ^^
ja Hauptsache man macht was geht 🙂 es gibt ja mehrere Wege
Zahlen wirst du trotz Widerspruches müssen, denn ein Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung und schützt auch nicht vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Widersprechen solltest du, wenn die Rückforderung unrechtens ist natürlich trotzdem.
Naja erst Widerspruch, dann Beratungshilfeschein holen und mit einem Anwalt für Sozialrecht eine Einstweilige Anordnung auf aufschiebende Wirkung erwirken, und dann klagen, falls der Anwalt das auch positiv sieht.
sg